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AGB – Ferienhaus Gizobel (Kleingießhübel) - Stand Mai 2026

Vermieter / Anbieter

  • Ferienhaus Gizobel
  • Anschrift (Objekt): Rundweg 1, 01814 Kleingießhübel
  • Inhaber/Vermieter: Tanja Zieske & Jan-Willem Christoffers
  • Kontakt: info@gizobel.de

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Belegung

(1) Diese AGB gelten für alle Buchungen und Aufenthalte in den Unterkünften des Ferienhaus Gizobel („Unterkunft“) zwischen Vermieter und Mieter/Gast.

(2) Die Unterkunft darf nur mit der im Angebot/Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Personen, Übernachtungsgäste oder Besucher bedürfen der vorherigen Zustimmung; Mehrkosten bleiben vorbehalten.

1.1 Zustandekommen des Mietvertrags (Angebot – Annahme – Anzahlung)

(1) Der Vermieter übermittelt Mietinteressenten auf Anfrage ein schriftliches Angebot, insbesondere Zeitraum, Unterkunft, Personenzahl, Gesamtpreis und Nebenleistungen, unter Einbeziehung dieser AGB.

(2) Die schriftliche Annahme des Angebots durch den Mietinteressenten stellt eine Reservierung/Option dar und begründet noch keinen verbindlichen Mietvertrag.

(3) Nach Eingang der schriftlichen Annahme stellt der Vermieter unverzüglich eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 30% des Gesamtpreises mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

(4) Erst mit vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung kommt der Mietvertrag verbindlich zustande. Vor Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf die Unterkunft; der Vermieter ist berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.

(5) Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter nicht an die Reservierung/Option gebunden; eine erneute Verfügbarkeitsprüfung ist erforderlich.

2. Leistungen, Preise, Kurtaxe

(1) Der Gesamtpreis ergibt sich aus Angebot/Mietbestätigung (Übernachtung, Endreinigung und Wäschepaket).

(2) Übliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sind, sofern nicht anders ausgewiesen, im Preis enthalten.

(3) Kurtaxe/Gästetaxe wird vor Ort in bar erhoben. Es gilt die jeweils aktuelle Gästetaxesatzung der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna (Höhe, Befreiungen/Ermäßigungen und Nachweispflichten nach Satzung).

2.1 Nutzung des Saals (inklusive / nicht exklusiv / Exklusivität gegen Aufpreis)

(1) Gesamtvermietung (Buchung aller Ferienwohnungen im Haus): Bei Buchung aller Ferienwohnungen im Ferienhaus („Gesamtvermietung“) ist die Nutzung des Saals Bestandteil der Mietsache und im Gesamtpreis enthalten. In diesem Fall besteht für den Mieter Exklusivität hinsichtlich der Saalnutzung für den gebuchten Zeitraum.

(2) Teilbuchung (Buchung einer oder mehrerer Ferienwohnungen, keine Gesamtvermietung): Bei Buchung einer oder mehrerer Ferienwohnungen ohne Gesamtvermietung besteht keine Exklusivität in der Nutzung des Saals. Der Saal kann in diesem Fall zeitgleich oder zeitversetzt auch durch andere Hausgäste bzw. durch den Vermieter genutzt oder vergeben werden.

(3) Option „Exklusive Saalnutzung“ bei Teilbuchung: Eine exklusive Saalnutzung kann bei Teilbuchung gegen Aufpreis gebucht werden. Umfang, Zeiten, Preis sowie ggf. Zusatzbedingungen (z. B. maximale Personenzahl, Ruhezeiten, Reinigungsregel) ergeben sich aus dem Angebot/Mietvertrag bzw. einer Zusatzvereinbarung.

(4) Regeln der Nutzung / Hausfrieden: Für die Saalnutzung gelten die jeweils kommunizierten Nutzungsregeln/Hausordnung, insbesondere Rücksichtnahme, Ruhezeiten, Sicherheit und Sauberkeit. Bei Verstößen kann der Vermieter die Saalnutzung einschränken oder untersagen.

(5) Ein Anspruch auf bestimmte Nutzungszeiten besteht bei nicht exklusiver Nutzung nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Anreise / Abreise, Schlüssel, Nichtanreise

(1) Check-in: am Anreisetag ab 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

(2) Check-out: am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

(3) Eine Überziehung der Check-out-Zeit um mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge, insbesondere wenn dadurch Reinigung oder Folgebelegung beeinträchtigt wird.

(4) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vereinbartem Verfahren. Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung; bei erforderlichem Austausch von Schließkomponenten auch diese Kosten.

(5) Erscheint der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht und erfolgt keine Nachricht, kann der Vermieter nach einer Frist von 24 Stunden frei über die Unterkunft verfügen.

(6) Eine anteilige Rückzahlung wegen späterer Anreise oder verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

4. Zahlung

(1) Anzahlung: 30% des Gesamtpreises, fällig binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Anzahlungsrechnung.

(2) Restzahlung: fällig 4 Wochen vor Reiseantritt. Bei Vertragsschluss weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag, abzüglich bereits gezahlter Anzahlung, sofort fällig.

(3) Bei kurzfristigen Buchungen kann der Vermieter abweichende Zahlungsbedingungen bis hin zur vollständigen Zahlung festlegen.

(4) Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter, sofern der Mietvertrag bereits zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten; die Unterkunft kann anderweitig vermietet werden.

(5) Kaution: Es wird keine Kaution erhoben, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart.

5. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen; eine E-Mail an info@gizobel.de genügt. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

(2) Die Stornoregelungen dieser Ziffer gelten ab Zustandekommen des Mietvertrags gemäß Ziff. 1.1. Bis dahin (Reservierung/Option vor Anzahlung) kann die Reservierung/Option kostenfrei aufgehoben werden.

(3) Stornopauschalen, bezogen auf den Gesamtpreis laut Angebot/Mietbestätigung:

  • bis 121. Tag vor Mietbeginn: 0 €
  • 120.–61. Tag vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung
  • 60.–15. Tag vor Mietbeginn: 50%
  • 14.–8. Tag vor Mietbeginn: 80%
  • weniger als 8 Tage vor Mietbeginn / Nichtanreise: 100%

(4) Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(5) Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen, der zu den vereinbarten Bedingungen in den Vertrag eintritt; Mitteilung in Textform genügt.

(6) Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

6. Widerruf (Verbraucherhinweis)

(1) Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Zeitraum/Datum besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht, soweit gesetzlich ausgeschlossen.

7. Haustiere (Hunde)

(1) Lehmstube: Hunde sind nicht erlaubt.

(2) Andere Ferienwohnungen: Hunde sind nach Anmeldung/Bestätigung im Rahmen der Buchung erlaubt gegen Aufpreis von 7,50 € pro Hund pro Nacht.

(3) Der Mieter haftet für durch Haustiere verursachte Verschmutzungen und Schäden; bei erhöhtem Reinigungsaufwand kann eine Sonderreinigung nach Aufwand berechnet werden.

8. Pflichten des Mieters, Mängelanzeige, Schäden, Abreiseobliegenheiten

(1) Der Mieter verpflichtet sich, Unterkunft, Inventar sowie Außenanlagen pfleglich zu behandeln.

(2) Mängelanzeige bei Ankunft: Bei Ankunft festgestellte Mängel/Schäden sind unverzüglich zu melden, damit Abhilfe möglich ist. Reklamationen erst am Ende oder nach Abreise sind ausgeschlossen, soweit Abhilfe dadurch vereitelt wird.

8.1 Schäden, Meldepflicht, Schadensminderung, Kosten

(1) Bei Übernahme/Einzug: Sämtliche erkennbaren Schäden, Mängel oder Fehlbestände, auch nicht vom Mieter verursacht, sind unverzüglich den Inhabern zu melden.

(2) Während des Aufenthalts: Sämtliche verursachten oder bemerkten Schäden an Unterkunft, Inventar, Außenanlagen sowie gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sind unverzüglich den Inhabern zu melden.

(3) Schadensminderung: Der Mieter hat im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und dem Vermieter Prüfung sowie notwendige Maßnahmen zu ermöglichen.

(4) Kostenersatz / Sonderreinigung: Vom Mieter verursachte Schäden sowie erforderliche Reparaturen, Ersatz-/Wiederbeschaffungen und zusätzliche Reinigungsleistungen trägt der Mieter nach Aufwand, soweit der Mieter dies zu vertreten hat.

(5) Folgeschäden: Unterbleibt die unverzügliche Meldung, haftet der Mieter für daraus entstehende Folgeschäden und zusätzliche Aufwendungen, soweit der Mieter dies zu vertreten hat.

(6) Abreisezustand: Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, Müll ist zu entsorgen, Geschirr abzuwaschen und Unterkunft/Grundstück ordentlich zu hinterlassen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann Sonderreinigung nach Aufwand berechnet werden.

9. Untervermietung, unerlaubte Überlassung, Hausfrieden

(1) Untervermietung/Überlassung an Dritte sowie Übernachtungen mietfremder Personen ohne Zustimmung sind untersagt.

(2) Bei erheblichen Verstößen, z. B. Überbelegung oder unerlaubte Party, ist eine fristlose Kündigung möglich; die Unterkunft ist unverzüglich zu verlassen. Ein Erstattungsanspruch besteht dann grundsätzlich nicht.

(3) Dies gilt insbesondere für gemeinschaftlich nutzbare Bereiche, z. B. Saal, bei Teilbuchungen ohne Exklusivität.

10. WLAN/Internet

(1) WLAN wird, sofern bereitgestellt, als freiwillige Zusatzleistung ohne Verfügbarkeitsgarantie zur Verfügung gestellt.

(2) Der Mieter verpflichtet sich zur rechtmäßigen Nutzung, insbesondere keine rechtswidrigen Downloads oder Uploads. Bei Verstößen stellt der Mieter den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

11. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) bestehen nach DSGVO; Details können in einer separaten Datenschutzerklärung, insbesondere Website, geregelt werden.

12. Haftung, höhere Gewalt

(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Keine Haftung für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, landesübliche Strom-/Wasserausfälle, sofern nicht vom Vermieter zu vertreten.

(3) Keine Haftung für Verlust/Beschädigung eingebrachter Gegenstände, z. B. Diebstahl oder Feuer, außer bei Verschulden des Vermieters. Eltern haften für ihre Kinder.

13. Schlussbestimmungen

(1) Fotos und Text dienen der realistischen Beschreibung; Abweichungen im Detail sind möglich.

(2) Änderungen der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern gleichwertig.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand/Erfüllungsort, soweit zulässig, ist der Wohnort des Vermieters.

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